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Einigungsstelle

Gemeinsam finden wir Kompromisse zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber

Betriebliche Einigungsstelle

In Ihrem Arbeitsverhältnis herrscht eine angespannte Stimmung? Unsere betriebliche Einigungsstelle kann Ihnen helfen, ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen! In der heutigen arbeitsrechtlichen Landschaft ist ein effektives Konfliktmanagement von entscheidender Bedeutung, um Arbeitsbeziehungen zu erhalten und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Anwälte sind spezialisiert darauf, als neutrale Vermittler aufzutreten und konstruktive Lösungen für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu finden. Durch unsere fundierte Fachkenntnis und langjährige Erfahrung in der Mediation helfen wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei, ihre Differenzen auf faire und effiziente Weise beizulegen.

Unser Ansatz basiert auf einer gründlichen Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einer einfühlsamen Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Interessen der beteiligten Parteien.

Mediation als Konfliktlösung

Bei einer Mediation handelt es sich um eine außergerichtliche Konfliktlösung, die durch ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren gekennzeichnet ist und von einem Mediator, der als „allparteiliche“ Person zur Neutralität verpflichtet ist, durchgeführt wird.

  • Ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter geraten immer wieder aneinander. 
    • Darunter leiden nicht nur die Arbeitsleistungen, sondern auch das gesamte Betriebsklima wird erheblich gestört. 
  • Dem Arbeitgeber ist daran gelegen, Ruhe in sein Unternehmen zu bringen, er weiß allerdings nicht, wie ihm dies gelingen soll. 
  • Die Kündigung von einem oder beiden Mitarbeitern ist keine Alternative. 
    • Eine wirksame Kündigung ist nur dann möglich, wenn tatsächlich ein Kündigungsgrund vorliegt (vorausgesetzt, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist).
    • Eine Entlassung ist oft mit hohen Kosten verbunden. 
    • Vielleicht will das Unternehmen auch beide Mitarbeiter weiterbeschäftigen.

Nur: Wie soll dies in Zukunft möglich sein?

Die Lösung: Mediation durch eine betriebliche Schlichtungsstelle

  • Der Mediator selbst trifft keine Entscheidungen bezüglich der Streitigkeit, sondern er leitet das Verfahren und gibt entsprechende Regeln vor. 
    • Der Mediator unterbreitet auch keine Lösungsvorschläge, sondern erarbeitet diese mit den im Streit befindlichen Parteien. 
    • Dies hat den Vorteil, dass beide Parteien mit dem Ergebnis zufrieden sind, da sie diese Lösung gemeinsam gefunden haben. 
    • Nachhaltigkeit: Die Parteien haben selbst im Rahmen der Mediation die Positionen und Interessen des anderen erkannt und gelernt, diese zu respektieren.
  • Es empfiehlt sich daher oftmals, im Arbeitsrecht den außergerichtlichen Weg einer Einigung mit Unterstützung eines Mediators zu wählen, um Konflikte zu lösen.
  • Von einem Streit sind nicht nur zwei Personen, sondern eine Vielzahl von Angestellten betroffen. 
  • Die Mediation ist sicherlich für eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Alternative zu einer Klage vor einem Arbeitsgericht.
Weitere Leistungen
Konfliktlösungen
Wirtschaftsmediation

Warum uns wählen?

Erfahrung

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Wirtschaftsmediation sind wir vertrauenswürdige Partner für Unternehmen aller Größen und Branchen.

Vertraulichkeit

Diskretion ist für uns von größter Bedeutung. Wir garantieren absolute Vertraulichkeit während des gesamten Mediationsprozesses.

Ergebnisorientiert

Unser Ziel ist es, Ergebnisse zu erzielen. Wir arbeiten hart daran, konkrete Lösungen zu finden, die den Interessen aller beteiligten Parteien entsprechen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Professionelle Konfliktmediation: Unser Team ist spezialisiert auf die Durchführung von Mediationsverfahren, um Konflikte zwischen den Betriebsparteien zu lösen. Wir fördern offene Kommunikation und helfen dabei, gemeinsame Lösungen zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

 

  • Fachkundige Beratung: Wir bieten fundierte Beratung und Unterstützung während des gesamten Einigungsprozesses. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen, die langfristige Erfolge gewährleistet.

 

  • Transparente Verfahren: Wir legen großen Wert auf transparente Verfahren, die auf Vertrauen und Fairness basieren. Unser Ziel ist es, einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen den Betriebsparteien zu fördern und eine gemeinsame Basis für die Einigung zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns

Wir kümmern uns so schnell es geht um Ihr Anliegen

Kontakt

Häufige Fragen und Antworten

Eine betriebliche Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung innerhalb eines Unternehmens, die dazu dient, Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern auf informelle und außergerichtliche Weise beizulegen.

Eine betriebliche Schlichtungsstelle fördert eine konstruktive Arbeitsumgebung, in der Konflikte frühzeitig und effizient gelöst werden können, bevor sie eskalieren und zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.

Mediation ist eine zentrale Methode zur Konfliktlösung in betrieblichen Schlichtungsstellen. Sie ermöglicht den Parteien, unter Anleitung eines neutralen Mediators gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Bei der Mediation treffen sich die Konfliktparteien mit einem Mediator, um ihre Anliegen zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Der Mediator unterstützt sie dabei, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu finden.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können eine betriebliche Schlichtungsstelle nutzen, um Konflikte zu lösen, die sich im Arbeitskontext ergeben.

Eine Mediationssitzung beginnt mit einer Einführung durch den Mediator, gefolgt von der Darstellung der Standpunkte und Interessen der Konfliktparteien. Anschließend werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und eine Vereinbarung gefunden.

Ein Mediator ist von der Tätigkeit ausgeschlossen, wenn er eine der Streitparteien vor Verfahrensbeginn rechtlich vertreten hat oder mit jemandem zusammengearbeitet hat, der in demselben Fall für eine Partei arbeitet oder gearbeitet hat. Ausnahmen sind möglich, wenn alle beteiligten Parteien ausdrücklich zustimmen.

Für die Tätigkeit als Mediator ist es nicht erforderlich, ein Rechtsanwalt zu sein. Das Mediationsgesetz verlangt, dass Mediatoren eigenständig für ihre kontinuierliche und angemessene Weiterbildung sorgen. Wesentliche Fähigkeiten eines Mediators sind Mediationsgrundlagen sowie Verhandlungs- und Kommunikationsfähigkeiten.

Mediatoren müssen umfassend über potenzielle Interessenkonflikte aufklären. Darüber hinaus müssen Mediatoren auf Anfrage detaillierte Informationen über ihren beruflichen Werdegang sowie relevante Ausbildungen und Berufserfahrungen bereitstellen, um die Konfliktparteien über ihre Qualifikationen zu informieren.

Mediation unterstützt Parteien durch einen neutralen Mediator dabei, selbst eine Lösung zu finden, ohne inhaltlich einzugreifen. Schlichtung hingegen sieht vor, dass ein Schlichter einen Lösungsvorschlag macht oder entscheidet, welcher bindend sein kann.